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Satzung der JG - Eickenrode |
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Satzung der Junggesellschaft Eickenrode
Paragraph 1: Name und Sitz
(1) Der Verein traegt den Namen:
Junggesellschaft Eickenrode
(1) Einfuehrung der Mitglieder in die
dem Gemeinwohl gewidmete Aufgabe der Junggesellschaft.
(1) Mitglied in der Junggesellschaft
Eickenrode kann jeder Nicht-Verheiratete Anwohner Eickenrodes ab einem
(1) Mit einer Heirat endet die
Mitgliedschaft des betroffenen Mitglieds.
(1) Prinzipiell besteht kein
geregelter Beitrag
(1) Die Mitgliederversammlung tritt
jaehrlich einmal zusammen.
(1) Die Hauptleute bestehen aus dem
Hauptmann und dem Adjutanten.
Paragraph 8: Haftung
(1) Die Hauptleute haften fuer keinen
Unfall und fuer keine Unfallfolgen.
Paragraph 9: Inkrafttreten der Satzung
Hauptmann
Adjutant
Eickenrode, 29.11.2002
Uniform der Jungs: schwarze Schuhe
schwarze Struempfe
Uniform
der Madel:
schwarze Schuhe
Aufnahme der Jungen: Die jungen Maenner muessen am Eiersammeln teilnehmen. Am Abend nach einer ordentlichen Staerkung wird dann der Raum abgedunkelt, die Aufzunehmenden stehen dabei nacheinander auf einem Tisch. Musikalisch untermalt wird die Szenerie vom "man with a harmonica" aus dem Film "Spiel mir das Lied vom Tod". Der Adjutant bringt die Getraenke auf einem Tablett. Der Hauptmann prostet dem Aufzunehmenden mit "Prost Junggeselle" zu. Dieser antwortet mit "Prost Junggesellschaft". Hauptmann, Adjutant und Aufzunehmender trinken dasselbe. Zu trinken sind insgesamt vier Schnapsglaeser: ein Klarer, ein Ratzeputz, ein Kuemmerling und ein Sangrita mit Tabascos. Es folgt ein halber Liter Bier, den der Aufzunehmende allein "auf Ex" zu trinken hat. abschliessend ist eine Zigarre soweit aufzurauchen, bis die Hauptleute ihr O.k. erteilen. Die Hauptleute haben ebenfalls eine Zigarre zu rauchen.
Aufnahme der Madel: Auf der Jahreshauptversammlung der Junggesellschaft werden ab dem Jahr 2003 die Madel aufgenommen. Ohne Aufnahme bleibt den Madel das Recht Kienig zu werden versagt. Aufgenommene Madel sind gleichberechtigte Schuetzen. Ein Mitmarschieren beim Eiersammeln der Junggesellschaft ist grundsaetzlich erlaubt. Des weiteren koennen nun auch Frauen als Scheiben- und Fahnentraeger fungieren. Die Fahnentraeger haben am Sonntag die jeweilige Uniform der Junggesellen zu tragen. Fuer die Frauen wird ausserdem ein Marschierenueben eingefuehrt, welches am Montag vor Schuetzenfest stattfindet. Alle nicht aufgenommenen Madel sind natuerlich auch weiterhin willkommen, haben aber nicht die Rechte der Aufgenommenen. Bei der Aufnahme bekommen die Madel ein Ei auf einen Essloeffel, welcher waehrend der Aufnahme in einer Hand gehalten wird. Mit der anderen Hand muss die Aufzunehmende eine Scheibe Toast in 100 Sekunden verspeisen. Anschliessend wird ein 0,1l Glas Sekt auf Ex geleert, 2 verschiedene Sorten Schluck verabreicht und 0,2l Wein eingeschenkt, welcher ebenfalls auf Ex zu trinken ist. Faellt das Ei vom Essloeffel beginnt die Prozedur von vorn. Danach kann der Essloeffel abgelegt werden. Eine Zigarette ist aufzurauchen und waehrenddessen eine Flasche Bier ohne Flaschenoeffner zu oeffnen. Ist auch dies vollbracht, gilt das Madel als aufgenommen in die Junggesellschaft. |
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